Wort davor: Klägersche
klagsfähig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
prozeßführungsbefugt.
- Belegtext:
wann sich aber ein minderjährige manß persohn vor zway vnd zwantzig oder ein weibsbildt vor zwantzig jahren in ehestandt begeben thet, solle dieselben von stundt an für vogtbar gehalten vnd clags vehig sein
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. 69
Wort danach: klagfällig
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