Klagdichter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
jem., der eine Klage (I) auf Grund wahrheitswidriger Behauptungen erhebt.
Wortbildungshinweis: zu
dichten (II).
Wort danach: klagdig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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