Wort davor: Klag(e)brief

Klag(e)buch
Wortklasse: Neutrum

Klag(e)buch (I)
Erklärung: Buch zur Eintragung gerichtserheblicher Vorgänge, insbesondere von klagen (I).
vgl. Gerichtsbuch.

Klag(e)buch (II)
Erklärung: amtliches Register über Grundstücke, die einem Deichverband angehören.

Wort danach: Klagbuße

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