Wort davor: Klag(e)brief
Klag(e)buch
Wortklasse: Neutrum
Klag(e)buch (I)
Erklärung:
Buch zur Eintragung gerichtserheblicher Vorgänge, insbesondere von klagen (I).
vgl.
Gerichtsbuch.
- Belegtext:
das ein ieklicher kleger alle die, so er fúr lantgericht geladet hett, zwei lantgericht in das klagbuoch schriben sol und sinen botten, das er dieselben gericht gewartot habi, vor dem schriber stellen sol
Datierung: 1406
Region/Autor/Textsorte:
Thurgau
Fundstelle: AnzSchweizG.2 7 (1894/97) 523
- Belegtext:
das sol ... durch den bergschreiber in das klagebuch ordentlich verzeichent werden
Fundstelle: JoachimsthalBO. 1548 S. 77
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
clage vth des ambts clageboeke
Datierung: 1611
Fundstelle: HambGSamml. X 359
- Belegtext:
dem landschreiber ... wird aufgetragen, ... klag- und antwortbuch ... anzuschaffen
Datierung: 1724
Fundstelle: SchweizId. IV 996
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
dorfte der kläger seine klage rechtlich machen und selbige bey dem untervogt in das klag- und streitbuch des gerichts eintragen lassen
Datierung: 1787
Fundstelle: Pestalozzi,Werke III 395
- Fundstelle: JbDüsseld. 49 (1959) 122
Klag(e)buch (II)
Erklärung:
amtliches Register über Grundstücke, die einem Deichverband angehören.
- Belegtext:
alle ... unter der teich-acht gelegene ... marsch- und gastlanden ... sollen versteuret und ... richtiglich beschrieben und dem rentmeister, umb ein ordentlich klagebuch und register
davon auffzurichten, zugestellet [werden]
Datierung: 1608
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Hackmann Mantissa 32
Wort danach: Klagbuße
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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