Klagbann
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
gerichtliches Gebot nicht näher bestimmter Art im Rahmen einer Klage (I).
Wortbildungshinweis: zu
1Bann (II 1).
Wort danach: klagbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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