Wort davor: Klagauszug

Klagbann
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: gerichtliches Gebot nicht näher bestimmter Art im Rahmen einer Klage (I).
Wortbildungshinweis: zu 1Bann (II 1).

Wort danach: klagbar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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