Wort davor: Kistner

Kistenpfand
Wortklasse: Neutrum

Kistenpfand (I)
Erklärung: "zu Pfand gegebene leblose Fahrnisgegenstände" (HRG.1 II 837; ebd. Lit.), die in einer Kiste (I) verwahrt werden können und dem Mobiliarpfandrecht unterliegen; Beziehung des Worts auch auf Grundstücke, die nach dem Willen der Parteien den Regeln der Mobiliarvollstreckung unterworfen werden.

Kistenpfand (II)
Erklärung: wie Kistengerät und Kistengewand.

Wort danach: Kistenpfandsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten