Kirschenkern
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Kern (II), die Frucht des Kirschbaums, hier als Teil der Besoldung des Schullehrers.
vgl.
Kern(en)geld (II).
Wort danach: Kirschensteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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