Wort davor: Kirchenzins

Kirchenzucht
Wortklasse: Femininum

Kirchenzucht (I)
Erklärung: Aufrechterhaltung der kirchlich bestimmten Lebensordnung.
vgl. Kirchendisziplin.

Kirchenzucht (II)
vgl. Kirchenstrafe.

Kirchenzucht (II 1)
Erklärung: kirchliche Maßnahme(n) zur Wahrung der Kirchenzucht (I), Kirchenbuße (I).
Kirchenzucht (II 2)
Erklärung: übertragen auf eine jüdische Religionsgemeinschaft.

Wort danach: Kirchenzüchtigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten