Wort davor: Kirchenzensor

Kirchenzensur
Wortklasse: Femininum
vgl. Kirchenstrafe.

Kirchenzensur (I)
Erklärung: wie Kirchenbuße (I).

Kirchenzensur (II)
Erklärung: insb. in Baden und Württemberg kirchliches Verfahren zur Wahrung der Kirchenzucht (I) und das damit befaßte Kollegium.

Wort danach: Kirchenzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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