Wort davor: Kirchenzechreitung
Kirch(en)zehnt
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
an eine Kirche (II) oder einen kirchlichen Oberen von einem Grundstück meist in Naturalien und zu festgelegten Zeiten zu entrichtende
Abgabe, ursprünglich ein prozentualer Teil des Grundstücksertrags.
vgl.
Zehnt.
- Belegtext:
[Aufzählung der Einkünfte eines rector ecclesiae:] ... item quod habeat decimam dictam kirchenseynde que communiter impensionari potest pro 80 maldris bladi partim siliginis et partim avene
Datierung: 1324
Fundstelle: SGereonUB. 319
- Belegtext:
[Verleihung durch d. dänischen König] mit der gancen helfte des landes to Fyne mit bede, mit kerctegheden
Datierung: 1331
Fundstelle: ZSchleswHolst. 82 (1958) 100 Anm. 340
- Belegtext:
der selb leiiezehend an korn, an obez, an râfen und an anderen dingen sich untz her geteilt het gegen dem kilchzehenden von B.
Datierung: 1343
Fundstelle: FRBern. VI 748
- Datierung: 1379
Region/Autor/Textsorte:
Appenzell
Fundstelle: GrW. I 190
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1428
Fundstelle: BronnGZeist I 187
- Belegtext:
von den korherren ... so nimpst och kilchen zehenden in
Datierung: 1. Hälfte 15. Jh.
Fundstelle: Netz V. 3923
- Datierung: 1459
Fundstelle: AppenzUB. II 1 S. 54
- Belegtext:
[Zehntpflichtige aus K. sind] schuldig ..., den zechenden zu geben, den großen und den kleinen zechenden, dann es sye ein kilchen zechenden, dann die kilch
und der zechenden ... syen dem gottshus ingelegt ..., und muß ouch das gottshus dem bischoff von Constanz davon ein große quart geben und ouch dem pfarrer sin corpus usrichten
Datierung: 1527
Fundstelle: SGallenOffn. II 250
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
it kan nein bure van sinem have etwas vorbüten, vorkopen ... ane de gebörende pacht und unplicht, bischoppesroggen, kerkentegenden
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 35 § 8
- Belegtext:
so mag de konig suluest nenen karckenteget van der karcken nemen edder kopen, jdt geschege den uth hoher noedt des rykes
Datierung: 1595
Fundstelle: Ekenberger,Eluc. 86
- Belegtext:
von der verleyhung der kirchen zehenden ... gebietten wir nun ... mit dessen concilij bewilligung ..., daß ... so wol die alten alß die newen zehend, so wol die groessern alß
die kleinern, voelligklich erstattet werden. vnd sol auch kainem weldtlichen ... vergunt ... sey, sich der zehenden ... zuegebrauchen
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien II 64
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
die lasten und pflichte, so auf den guetern und liegenden gruenden hafften ..., als die einkuenffte der kirchenzehenden, meß-korn und andere belohnung der kirchen- und schul-diener
Datierung: 1722
Fundstelle: CCMarch. II 2 Sp. 154
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die unbestaendige einnahme korn von verpachteten kirchen-zehnten
Datierung: 1727
Fundstelle: BrschwLO. I 454
- Belegtext:
kirchenzehenden an wein und früchten, zum chor gehörig
Datierung: 1737
Fundstelle: PfälzW. II 582
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die kirchenzehenden darf man nicht vom koenig oder seinen amt-leuten auf einige weise erbitten
Datierung: 1744
Fundstelle: Pontoppidan,DänemKHist. II 222
- Belegtext:
es soll ein unterschied zwischen kirchen und secular oder layenzehnten gemacht werden
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr 445
- Belegtext:
zehenten, welche die pfarr-kinder an die kirche zu entrichten haben, ... welche daher geistliche oder kirchenzehenten (decimae ecclesiasticae) genannt werden
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 317
- Belegtext:
die dritte lateranische kirchenversammlung ... hat ... die laien für unfähig erklärt, kirchenzehnten auf irgend eine art zu erwerben und zu besitzen
Datierung: 1794
Fundstelle: Schnaubert,KirchR. 354
- Belegtext:
kirchenzehnten können i. wie andere kirchensachen auf eine rechtmäßige weise an weltliche personen übertragen werden ... ii. kirchenzehnten können auch ursprünglich weltliche gewesen
und an die kirche auf eine rechtmäßige art gekommen seyn
Datierung: 1794
Fundstelle: Schnaubert,KirchR. 357
- Belegtext:
für den unterhalt des bischöflichen klerus ist durch fromme beiträge und vermächtnisse und durch die kirchenzehenten vorsehung geschehen
Datierung: 1803
Fundstelle: ArchKathKR. 25 (1871) 289
- Belegtext:
wird pfarrer ... im dorfe und hat ... auch den kirchzehenden zu geniessen
Datierung: 1807
Fundstelle: Cleß,KirchlLGWürt. II 1 S. 229
- Belegtext:
von jener ersten einrichtung, daß naehmlich urspruenglich die kirchenzehenden der ganzen dioecese an den bischof abgeliefert werden mußten, ruehrt es her, daß die bischoefe
... sich wenigstens den vierten teil desselben vorbehielten
Datierung: 1808
Fundstelle: Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 427
Wort danach: Kirchenzensor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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