Wort davor: Kirchweihfreiung
Kirchweih(en)friede
Wortklasse: Maskulinum
Kirchweih(en)friede (I)
Erklärung:
rechtlicher Schutz zur Zeit der Kirchweihe ( I 2 und 3).
- Belegtext:
diejenen, die den kirchweihfrieden verbrechen, die sollen sie ... nehmen und büßen
Datierung: 1360/1482
Fundstelle: FrkBl. 12 (1960) 36
- Belegtext:
[der Gerichtsknecht erhält] 1 fl., wenn kirba wird, von einem, der über vorbotenen kirbenfried ausschläget
Datierung: um 1600
Fundstelle: Wild,Vogtland 324
- Datierung: 1673
Fundstelle: BayrJbVk. 1959 S. 106
- Belegtext:
ablesung des kirchweyhefriedens
Datierung: 1719
Fundstelle: Kramer,VolkslAnsbach 75
Kirchweih(en)friede (II)
Erklärung:
die wegen Bruch des Kirchweihenfriedens (I) auferlegte Buße.
- Datierung: 1561
Fundstelle: ArchOFrk. 16, 3 (1886) 61
[weitere Angaben: urk.?]
Wort danach: Kirchweihgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten