Belegtext:kirchweihfeste zu besuchen ist pfarrern, besonders denjenigen, die keine kaplaene halten, untersagt Datierung: 1790
Fundstelle:LexÖstVerordn. 175
Belegtext:
das kirchweih-fest soll ... am dritten sonntag im oktober gehalten ... und an demselben kein tanz, spiel oder andere stoerende lustbarkeit gestattet werden Datierung: 1804
Fundstelle:WirtRealIndex II 480
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