Wort davor: Kirch(en)vorsteher
Kirchenwächter
Wortklasse: Maskulinum
Kirchenwächter (I)
Erklärung:
Kirchendiener (II).
vgl.
Kirch(en)hüter.
- Belegtext:
dem kirchen-wächter ... soll hinführo einiges stellengeld von jemandeßen zufordern ... nicht mehr verstattet werden ..., hierentgegen bey der kirchen fleißig zu wachen, nach möglichkeit
aufzuwartten, ... auch in der kirchen und besonders bey der communion und altar gebührlicher reverentz und bekleidung sich zu erzeigen, angehalten werden
Datierung: 1657
Fundstelle: SchlesKirchSchulO. 289
Kirchenwächter (II)
Erklärung:
wer während des Gottesdienstes im Dorf die Aufsicht führt.
Wort danach: Kirchwall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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