Wort davor: Kirchenvorständer

Kirch(en)vorsteher
Wortklasse: Maskulinum

Kirch(en)vorsteher (I)
Erklärung: Kirchenpfleger, Kirchenältester, auch auf jüd. Gemeinden übertragen.

Kirch(en)vorsteher (II)
Erklärung: in Livland wie Kirchenverweser (II), Kirchenvormund (I).
Kirch(en)vorsteher (III)
Erklärung: Leiter einer kirchl. Gemeinschaft.
Kirch(en)vorsteher (IV)
Erklärung: Kirchenvogt (III).

Wort danach: Kirchenwächter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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