Wort davor: Kirchenverordnung
Kirch(en)versammlung
Wortklasse: Femininum
Kirch(en)versammlung (I)
Erklärung:
Gesamtheit der zum Gottesdienst vereinten Gemeindemitglieder.
- Belegtext:
vil mehr gebüret es der ganzen kirchenversamlung, beide weib und man, jung und alt, kirchenvolk und kirchendiener, das sie ein erbare ordentliche zucht ... füren
Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Nürnberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 141
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1556/59
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 120
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
was aber mehr in den ... kirchenhandlungen gemeiner kirchenversamlung zu nutz und gut fürgenommen werden möchte, das sollen ... die pfarrherr und andere kirchendiener ... durch
die ordentliche visitation und superatendenten berichtet werden
Datierung: 1559
Region/Autor/Textsorte:
Rothenburg ob der Tauber
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 597
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 598
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: WolfenbüttelKO.(1569) 207
- Belegtext:
wollen wir auch, das in allen kirchenversamlungen die manns personen uf einer und dann die weibs personen auf der anderen seiten ... in der kirchen ... stehen oder sitzen sollen
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Henneberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 307
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
alle handlungen in gemeinen kirchen versammlungen sollen in deutscher bekanter sprach verrichtet werden
Datierung: 1657
Fundstelle: HessSamml. II 467
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- Datierung: 1666
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen-Gotha
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 584
- Datierung: 1743
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 575
- Belegtext:
dieses ... general zu jedermanns wissenschaft ... vor denen kirchen-versammlungen des volks ... oeffentlich verrufen zu lassen
Datierung: 1749
Fundstelle: KurpfSamml. I 225
- Belegtext:
von denen edictis, so bey denen kirchen-versammlungen jaehrlich zu bestimmten zeiten verlesen werden, ... bey jeder kirchen ein exemplar aufzubehalten ist
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 595
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
es soll kein junger mensch oder magd ... copuliret werden, es sey den dieselbige ... in oeffentlicher kirchenversammlung ... examiniret worden
Datierung: 1769
Fundstelle: PreußKirchReg. 37
- Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 71
Faksimile (Abschnittsbeginn)
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Kirch(en)versammlung (II)
Erklärung:
Zusammenkunft von Mitgliedern eines kirchlichen Bezirks oder von deren Repräsentaten, Synode, Konzil.
- Belegtext:
allgemeines concilium oder kirchversammlung
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. II 14
- Belegtext:
concilia, synodi und andere kirchenversammlungen
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 610
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- Belegtext:
hat sich die kirche von zeit ihrer ersten einsezung des rechts der algemeinen kirchen-versammlungen (juris congregandi concilia generalia et oecumenica) gebrauchet
Datierung: 1768
Fundstelle: Josephinismus III 170
- Belegtext:
zu haltung der synoden und geistlichen kirchen-versammlungen auf ihr geziemendes anmelden die landesherrliche einwilligung niemahls versaget
Datierung: 1775
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. II 533
- Belegtext:
kirchenversammlung, conciliam oder synode ist eine versammlung der mitglieder oder der deputierten einer kirchen, um in ansehung des geistlichen kirchenregiments eine anordnung und beschlus zu machen
Datierung: 1783
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. II 626
- Belegtext:
einige oberdeutsche schriftsteller brauchen dieses wort kirchen-rath] auch fuer kirchen-versammlung sowohl als fuer synode
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 752
- Belegtext:
zu kirchenversammlungen innerhalb landes darf die geistlichkeit ohne vorwissen und mitwirkung des staats nicht berufen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 141
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 148
- Belegtext:
wenn bei einer kirchengesellschaft spaltungen, unordnungen oder mißbraeuche eingerissen sind, so ist der regent befugt, zu wiederherstellung der einigkeit und kirchlichen ordnung unter seinem schutze
kirchenversammlungen zu veranlassen
Datierung: 1809
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern III 111
Wort danach: Kirchenverschlagbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten