Kirchenverordnung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Regelung kirchlicher Angelegenheiten durch eine allgemein verbindliche Anordnung, die durch das zuständige innerkirchliche Organ - teilweise mit Bestätigung durch die weltliche Obrigkeit - erlassen wird.
vgl.
Kirchenordnung (I).
Wort danach: Kirch(en)versammlung
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