Wort davor: Kirchenväterschaft

Kirch(en)verbot
Wortklasse: Neutrum

Kirch(en)verbot (I)
Erklärung: Lokalinterdikt.

Kirch(en)verbot (II)
Erklärung: kirchliches Eheverbot (Ehehindernis).
Kirch(en)verbot (III)
Erklärung: in der Kirche verkündeter Rechtssatz, der ein bestimmtes Verhalten untersagt.

Wort danach: Kirchenverordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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