Wort davor: Kirchenväterschaft
Kirch(en)verbot
Wortklasse: Neutrum
Kirch(en)verbot (I)
Erklärung:
Lokalinterdikt.
- Belegtext:
die statt S. von jhrem bischoff ... mit geistlichen vnd fleischlichen waaffen als kirchuerbotten vnd kriegen worden angefochten
Datierung: 1588?
Region/Autor/Textsorte:
Fischart
J. Scheible, D. Kloster X (1848) 40. Zelle S. 1132
- Belegtext:
erhielt der heilige F. ein privilegium von dem pabste ..., welcher den religiosen seines ordens erlaubete, das goettliche amt bey geschlossenen thueren zur zeit eines kirchenverbothes zu halten
Datierung: 1756
Fundstelle: Helyot,Klosterorden VII 26
Kirch(en)verbot (II)
Erklärung:
kirchliches Eheverbot (Ehehindernis).
- Datierung: 1739
Fundstelle: Ludewig,Anzeigen II 1012
- Belegtext:
kein kirchenverbot hindert eine ehe im staat, so weit es nicht zugleich staatsverbot ist
Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 899
Kirch(en)verbot (III)
Erklärung:
in der Kirche verkündeter Rechtssatz, der ein bestimmtes Verhalten untersagt.
Wort danach: Kirchenverordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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