Wort davor: Kirch(en)urbar

Kirch(en)vater
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: gewählter oder eingesetzter und vereidigter Gemeindeangehöriger, der im Einvernehmen mit dem Pfarrer kirchliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.
vgl. Kirchenpfleger.

Wort danach: Kirchenväterschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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