Wort davor: Kirch(en)tür

Kirch(en)untertan
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: der Kirche auf Grund eines Leiheverhältnisses über Kirchengut (II) rechtlich unterstellte Person.

Wort danach: Kirch(en)urbar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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