Wort davor: Kirchentag

Kirchtag
Wortklasse: Maskulinum
vgl. Kirchmesse, Kirchweihe, Kirchweihtag, Kirchweihung.

Kirchtag (I)
sprachliche Erläuterung: im bair.-österr. Sprachraum einschließlich einiger Gegenden im heutigen Nordbayern entspricht Kirchtag dem vorwiegend alem.-frk. Kirchweihe (I) und md.-nd. Kirchmesse (I) und bezeichnet einen Komplex voneinander abgeleiteter Wortbedeutungen, die die urspr. Bed. als Tag der Einweihung der Kirche bzw. als jährliches kirchliches Weihungs- oder Patroziniumsfest schon früh (Neidh. 84 und 88) ganz überlagern (vgl. die sprachgeographischen Karten im Atlas der dt. Volkskunde NF. I. Lfg. 10 (1937) und im WBDVk. 414).

Kirchtag (I 1)
Erklärung: das jährliche, schon früh weitgehend weltliche Ortsfest anläßlich des Weihtags der Kirche (I) bzw. des Namenstags ihres Schutzheiligen, das besonders in ländlichen Gegenden große Bedeutung erlangt und sich in regional sehr unterschiedlichen Formen entwickelt.

Kirchtag (I 2)

Kirchtag (I 2 a)
Erklärung: der ursprünglich mit dem Kirchtag (I 1) verbundene und von diesem in den Quellen nicht durchgängig unterscheidbare jährliche Markt, der im späten MA. vom kirchlichen Anlaß abgelöst und teilweise zum freien Jahrmarkt wird.
Kirchtag (I 2 b)
Erklärung: mit räumlichem Bezug.
Kirchtag (I 3)
Erklärung: das (nicht notwendig am Kirchtag I 1 und 2 stattfindende) häusliche Fest.
Kirchtag (II)
Erklärung: Tag, an dem öffentlich Gottesdienst gehalten wird.
Kirchtag (III)
Erklärung: Tag der Hochzeit(sfeier).
vgl. Kirchtag(s)zeit (II).

Wort danach: Kirchtag(s)behut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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