Wort davor: Kirchtagberufung
Kirchtag(s)friede
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
mehrere Tage währender erhöhter Friede zur Zeit des Kirchtags ( I 1 und 2),
der vom Inhaber des Kirchtagschutzes geboten wird.
vgl.
Jahrmarktfriede,
Marktfriede.
- Belegtext:
vnnd hebt ein gast von newen mit einem andern gast oder mit einem burger ... krieg an in der messe ..., do brechen sie das geleit vnd kirchtags frid nit mit, wen es von allter
schulld vnd tat nicht dergangen ist vnd das zu den heiligen beweisen mogen
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: BambStR. § 102
- Belegtext:
thut aber imand ein ufuge in demselben kirchtagesfried, der deß überwunden wird, der ist verfallen dem richter dreissig schilling heller
Datierung: 1436
Fundstelle: HofStR. 155
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1439
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 419
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
ein jeder der an ain kirchtag den kirgtagfridt bricht ..., der jeder soll sambt andern fridtbrich zur straff verfallen sein 10 fl.
Datierung: 1559
Region/Autor/Textsorte:
Oberpfalz
Fundstelle: GeöArch. I 1 S. 372
- Datierung: 1561
Fundstelle: ArchOFrk. 16, 3 (1886) 61
- Belegtext:
an den vier jahrmärkten der stadt Creuszen soll der kirchtagsfrid acht tag zuvor und acht tag darnach mit der groszen glock ein und ausgeleutet werden
Datierung: 1563
Fundstelle: DWB. V 828
Wort danach: Kirchtaggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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