Wort davor: Kirch(en)stuhl(s)ordnung

Kirchenstürmer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Störer des in der Kirche (I) herrschenden Friedegebots, der sich strafbar macht.
vgl. Kirche (I 3).

Wort danach: Kirchensühne

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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