Kirch(en)stuhl(s)ordnung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
die von den zuständigen Gremien für einen bestimmten Amtsbereich beschlossene, schriftlich niedergelegte Regelung des Erwerbs, des Verlusts, der Übertragung der Kirchenstühle
und der Aufsicht über sie.
Wort danach: Kirchenstürmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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