Wort davor: Kirchenstuhlbrief

Kirch(en)stuhl(s)ordnung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: die von den zuständigen Gremien für einen bestimmten Amtsbereich beschlossene, schriftlich niedergelegte Regelung des Erwerbs, des Verlusts, der Übertragung der Kirchenstühle und der Aufsicht über sie.

Wort danach: Kirchenstürmer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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