Wort davor: Kirch(en)stuf

Kirch(en)stuhl
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: für die Teilnahme am Gottesdienst bestimmte Sitzgelegenheit in der Kirche (I), deren Nutzung rechtlich meist bestimmten Amtsinhabern oder Grundstücksbesitzern, ua. dem Kirchenpatron (II), zusteht und die nur beschränkt am freien Rechtsverkehr teilnimmt (Näherrecht, Pertinenz anderer Rechte).

Wort danach: Kirchenstuhlbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten