Kirchenstiftung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
rechtl. selbständige Stiftung ( Kirche II) oder rechtl. unselbständige zweckgebundene Stiftung
zugunsten einer kirchl. Einrichtung, Stiftungsgeschäft (durch Hingabe von Vermögensobjekten und Überlassung regelmäßiger Einkünfte) und dadurch geschaffenes Sondervermögen oder Institut.
Wort danach: Kirch(en)stock
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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