Wort davor: Kirch(en)stift

Kirch(en)stifter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer eine Kirche (II) durch Hingabe eigenen Vermögens gründet.

Wort danach: Kirchenstiftung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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