Wort davor: Kirchenstiefvater
Kirch(en)stift
sprachliche Erläuterung:
zu 2Stift DWB. X 2 S. 2869.
Kirch(en)stift (I)
Erklärung:
zweckgebundenes kirchliches Sondervermögen.
vgl.
Kirchenstiftung.
- Belegtext:
daß ... ein immerwehrende kilchenstifft, und die mit einem zehenden begabt, aus den guetern unser kilchen, also daß die staht und unverendert bleiben soll, und ist von abt und
convent for biderben leuhten verschrieben und ufgericht
Datierung: 1500
Fundstelle: AppenzUB. II 2 S. 332
- Datierung: um 1550
Fundstelle: HallChr. 206
- Datierung: 1663
Fundstelle: Schottel 516
Faksimile
- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
Kirch(en)stift (II)
Erklärung:
jährliche (Geld-)Abgabe an eine Kirche.
vgl.
Kirch(en)steuer (I).
Wort danach: Kirch(en)stifter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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