Wort davor: Kirchenstiefvater

Kirch(en)stift
sprachliche Erläuterung: zu 2Stift DWB. X 2 S. 2869.

Kirch(en)stift (I)
Erklärung: zweckgebundenes kirchliches Sondervermögen.
vgl. Kirchenstiftung.

Kirch(en)stift (II)
Erklärung: jährliche (Geld-)Abgabe an eine Kirche.
vgl. Kirch(en)steuer (I).

Wort danach: Kirch(en)stifter

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