Kirchenstiefvater
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
seltenere Bezeichnung für den Verwalter des Kirchenvermögens in Ostdeutschland.
vgl.
Kirchenpfleger,
Kirch(en)vater.
Wort danach: Kirch(en)stift
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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