Wort davor: Kirch(en)steuer

Kirchenstiefvater
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: seltenere Bezeichnung für den Verwalter des Kirchenvermögens in Ostdeutschland.
vgl. Kirchenpfleger, Kirch(en)vater.

Wort danach: Kirch(en)stift

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten