Wort davor: Kirchspielsrechnung

Kirchspiel(s)recht
Wortklasse: Neutrum

Kirchspiel(s)recht (I)
Erklärung: wie Kirchspielsgericht.

Kirchspiel(s)recht (II)
Erklärung: die Befugnis, das Kirchspielsrecht (I) oder Kirchspielding abzuhalten.
Kirchspiel(s)recht (III)
Erklärung: das im Kirchspiel geltende (in der Versammlung der Kirchspielsleute gewiesene) Recht.
Kirchspiel(s)recht (IV)
Erklärung: in Baden das staatlich anerkannte Recht der Religionsausübung innerhalb eines Kirchspiels.

Wort danach: Kirchspielsreitung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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