Wort davor: Kirchspielsrechnung
Kirchspiel(s)recht
Wortklasse: Neutrum
Kirchspiel(s)recht (I)
Erklärung:
wie Kirchspielsgericht.
- Belegtext:
an dieselbe reformation kan das kaspel R. kein caspelrecht holten
Datierung: 1545
Fundstelle: PommVis. II 166
- Datierung: 1545
Fundstelle: PommVis. II 169
- Belegtext:
es soll auch niemand allhier ... arrest verstattet werden, sondern das ein ieder erst an den orten das kirchspielsrecht gebrauche
Datierung: 1558
Fundstelle: HadelnPriv. 35
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- Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 6
- Belegtext:
es sollen auch die unterthanen in E. ... bleiben ... bey dem ... carspelrechte, ein jeder auf seinem kirchhofe, zu abhelfung der geringschaetzigen sachen
Datierung: 1591
Fundstelle: EiderstLR. 11
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1591
Fundstelle: EiderstLR. 18
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß hinfuehro ... an fest- und sonntagen kein kirchspiel-recht mehr, bey verlust desselbigen, soll gehalten werden
Datierung: 1597
Fundstelle: HadelnPriv. 128
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- Belegtext:
damit ... in den kirchspiel- und untergerichten ... rechtens verholfen und nicht rechtlos gelassen werde, als haben wir hiezu den freytag bestimmt ..., an welchem nach geendigter predigt um 10 uhr ...
das kirchspiel-recht ... soll gehalten werden, alsdann einem jeden auf sein rechtliches suchen vom schultheißen und schoepfen gebuehrende rechtshuelffe soll ... wiederfahren
Datierung: 1597
Fundstelle: HadelnPriv. 129
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- Belegtext:
se mehnen, dat idt carspel rechtt sy ... vnd carspel recht vnd holtings recht gelde gelick
Datierung: 1603
Fundstelle: StadeJb. 1955 S. 100 Anm.
- Belegtext:
caspel-recht heißt ein sonderbahres gericht im fuerstenthum Schleswig und Holstein
Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 828
Kirchspiel(s)recht (II)
Erklärung:
die Befugnis, das Kirchspielsrecht (I) oder Kirchspielding
abzuhalten.
- Belegtext:
die befugniß, das caspelding zu veranstalten, wird caspelrecht, derjenige aber, welcher bey dem caspeldinge das wort fuehret, caspelvoigt genannt
Datierung: 1800
Fundstelle: RepRecht V 161
Kirchspiel(s)recht (III)
Erklärung:
das im Kirchspiel geltende (in der Versammlung der Kirchspielsleute
gewiesene) Recht.
Kirchspiel(s)recht (IV)
Erklärung:
in Baden das staatlich anerkannte Recht der Religionsausübung innerhalb eines Kirchspiels.
- Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 783
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- in Google Books
- Belegtext:
an gemischten orten, wo mehrere ... confessionen ihre volle kirchspielsrechte haben
Datierung: 1806
Fundstelle: Roman,BadKirchR. 45
- Belegtext:
dieser pfarrbann erstreckt sich bei jedem pfarrer auch auf alle fremde religions-verwandte, die in seinem sprengel ohne erlangtes eigenes kirchspielsrecht ... sich aufhalten
Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 358
Wort danach: Kirchspielsreitung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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