Kirchspielherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
in Hamburg Ratsherr, der einem Kirchspiel zugehört und dort mit Verwaltungsaufgaben der Kirche sowie mit Fragen des Bauwesens befaßt ist.
Wort danach: kirchspielig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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