Wort davor: Kirchspielsgevollmächtig(t)e

Kirchspielsglocke
Wortklasse: Femininum
Erklärung: in rechtlicher Beziehung belegt als Alarm- und Sammelzeichen.

Wort danach: Kirchspielherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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