Wort davor: Kirchspielsgeschworene

Kirchspielsgevollmächtig(t)e
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: ursprünglich zur Erledigung bestimmter Aufgaben, später auf Lebenszeit ernannter oder gewählter Gevollmächtigter eines Kirchspiels.

Wort danach: Kirchspielsglocke

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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