Wort davor: Kirchspielsgeschworene
Kirchspielsgevollmächtig(t)e
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
ursprünglich zur Erledigung bestimmter Aufgaben, später auf Lebenszeit ernannter oder gewählter Gevollmächtigter
eines Kirchspiels.
- Datierung: 1643
Region/Autor/Textsorte:
Dithmarschen
Fundstelle: StaatsbMag. VII 65
- Datierung: 1668
Region/Autor/Textsorte:
Dithmarschen
Fundstelle: Westphalen,Mon. III 1807f.
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
sind auch in publicis gewisse landes- und kirchspiels-gevollmaechtige verordnet, welche auf die gemeine landes- und kirchspiels-wolfahrt gute acht haben
Datierung: 1668
Region/Autor/Textsorte:
Dithmarschen
Fundstelle: Westphalen,Mon. III 1900
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
aus jedem kirchspiele versammeln sich diese [d. Wahlberechtigten aus d. bauernstand] in der kirche und wählen unter sich, nach stimmenmehrheit, einen kirchspiels-gevollmächtigten ...
Datierung: 1806
Fundstelle: SammlPommGes. I 302
- Fundstelle: Westphalen,Mon. III 1894
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
Wort danach: Kirchspielsglocke
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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