Wort davor: Kirchspiel(s)gericht

Kirchspielsgeschworene
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: vereidigtes, mit Gemeindeangelegenheiten betrautes Mitglied eines Kirchspiels.
vgl. Kirch(en)(ge)schworene.

Wort danach: Kirchspielsgevollmächtig(t)e

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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