Wort davor: Kirchensenior

Kirch(en)siegel
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Amtssiegel einer kirchlichen Institution, meist einer Pfarrkirche.

Kirch(en)siegel (I)
Erklärung: Siegelabdruck zur Beglaubigung von Schriftstücken, die von der Kirche ausgestellt werden.

Kirch(en)siegel (II)
Erklärung: Siegelstock und Siegelbild.
vgl. Kirchenpetschaft, Kirch(en)siegel.

Wort danach: Kirchensorge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten