Wort davor: Kirchensekretär

Kirchensender
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Mitglied des kirchlichen Sendgerichts, vereidigter rechtskundiger Laie, der die Rechte und Pflichten von Pfarrer, Gemeinde und Patron weist.
sprachliche Erläuterung: zu Send = geistliches Gericht.
vgl. Kirch(en)(ge)schworene, Kirchenschöffe, Sendschöffe.

Wort danach: Kirchensenderweistum

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