Wort davor: Kirchenschuppose

Kirchenschutz
Wortklasse: Maskulinum

Kirchenschutz (I)
Erklärung: wie Kirchenvogtei (II) und/oder Kirchenpatronat.

Kirchenschutz (II)
Erklärung: die durch die Exemtion eines Klosters mit unmittelbarer Unterstellung unter den Papst herbeigeführte Rechtsstellung.

Wort danach: Kirchensekretär

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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