Wort davor: Kirchenschließer

Kirch(en)schlüssel
Wortklasse: Maskulinum

Kirch(en)schlüssel (I)
Erklärung: Schlüssel zu kirchlichen Räumen und Behältnissen, vor allem als Zeichen der Besitzergreifung und der Amtsgewalt sowie des Zugangsrechts bei Simultankirchen, daneben benutzt zum Siegeln und als Wurfgerät zur räumlichen Abgrenzung von Gerichtsrechten.

Kirch(en)schlüssel (II)
Erklärung: bildlich für die Kirchengewalt (I), insbesondere das kirchliche Bannrecht.

Wort danach: Kirchenschöffe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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