Wort davor: Kirchenschließer
Kirch(en)schlüssel
Wortklasse: Maskulinum
Kirch(en)schlüssel (I)
Erklärung:
Schlüssel zu kirchlichen Räumen und Behältnissen, vor allem als Zeichen der Besitzergreifung und der Amtsgewalt sowie des Zugangsrechts bei Simultankirchen, daneben benutzt zum Siegeln
und als Wurfgerät zur räumlichen Abgrenzung von Gerichtsrechten.
- Belegtext:
dussen breff ... bezegelt myt vnseme kerckslotel
Datierung: 1369
Fundstelle: CDBrandenb. I 22 S. 451
- Belegtext:
ain mesner sol sich mit den kirchenschlüsslen zu sant Jörgen tag fur ain gemain presentiern
Datierung: Mitte 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. V 697
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- Belegtext:
unse ... kirchenmeister hat das ius, ... die schuldneren wegen restirenden kirchenrenten mit dem kirchenschlüssel und bei sich habenden küster zu exequiren
Datierung: Mitte 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Aachen
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 116
- Belegtext:
die überantwortung der malefitzigen personen aus dem burgfrid N. an das ... landgericht solle auf zwaien orten ... dergestalt gebreüchig sein, das man den schlüssl zur kirchen N. gehörig mit nimbt u.
die malefitzperson zum pidmarchort fuert, daselbst würft man den kirchenschlüssl über das pidmarch ins landgericht, so weit u. ferr einer mag, u. die malefitzperson wiert mittlerweil
ledig gelassen, bis solang der schlüssl auf die erden gefallen, alda muess das landgericht warten, erwischen si die person, so fuern sys mit ihnen, entrint er ihnen aber widerumb zurug in burgfrid, so
fuerts der burgfridsherr mit ihm u. ist si ferrer vor 14 tagen ins landgericht nit schuldig zu antworten
Datierung: 1571
Fundstelle: ArchKärnten 20/21 (1912) 33
[weitere Angaben: vgl. dazu ZRG.2 43 (1922) 45 - 51]
- Datierung: um 1600
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 146
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- Datierung: 1629
Region/Autor/Textsorte:
Kitzingen
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 25 (1963) 179
- Datierung: 1639
Region/Autor/Textsorte:
Stuttgart
Fundstelle: BlWürtKG. 2 (1898) 39
- Datierung: 1643
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 317
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- Belegtext:
der alt prauch, dass der cüster auf den ersten gemeinen sendtag die kirchenschlüsseln dem pastori in beysein der herren, auch scheeffen und gemeinen nachbaren handtrichet und ubergibt,
damit er entwider in seinem ampt confirmirt und bestettiget ... werde
Datierung: 1662
Region/Autor/Textsorte:
Aachen
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 43
- Datierung: 1680
Fundstelle: SammlLivlLR. II 763
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- Belegtext:
und wellicher meßmer ... von der gmain zu ainem mößner gesezt, solle ..., wann sich sein ambt endet, der gmain die kirchenschlüßl und was ime vertraut widerumben zuestöllen
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. IV 293
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- Belegtext:
jeder confessionstheil soll eigene kirchenschlüssel und meßmer haben
Datierung: 1712
Fundstelle: EidgAbsch. VI 2 S. 1685
- Datierung: 1738
Fundstelle: Moser,StaatsR. II 384
[weitere Angaben: bei der Kaiserwahl]
- Datierung: 1832
Fundstelle: NStaatsbMag. I 53
Kirch(en)schlüssel (II)
Erklärung:
bildlich für die Kirchengewalt (I), insbesondere das kirchliche Bannrecht.
Wort danach: Kirchenschöffe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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