Wort davor: Kirchenschirm

Kirchschlag
Wortklasse: Maskulinum

Kirchschlag (I)
Erklärung: kirchliches Interdikt: Belegung einer Kirche (I) mit dem kirchlichen 1Bann (V) oder Verbot für einen Sünder, eine Kirche (I) zu betreten.

Kirchschlag (II)
Erklärung: "Rodung, auf der eine Kirche steht oder die einer Kirche gehört" HistONLexOÖ. ErgBd. 277.

Wort danach: Kirchenschließer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten