Wort davor: Kirchenschändung

Kirch(en)schatz
Wortklasse: Maskulinum

Kirch(en)schatz (I)
Erklärung: Abgabe zugunsten der Kirche (II) und die zur Erhebung der Abgabe benutzte Rechnungseinheit; im Ags. eine allgemeine öffentliche Grundlast, seit Mitte 10. Jh. Pflichtabgabe, die einmal jährlich (meist in Getreide) geleistet wird, wobei sich offenbar eine feste Einheit auf der Grundlage der Hide herausbildet; bei Nichtentrichtung droht als weltl. Strafe eine hohe Buße, in die sich König und Kirche teilen; später tritt als geistl. Strafe die Exkommunikation hinzu; das Wort ist im Deutschen späte belegt, wobei die rügischen Formen möglicherweise mit Kirchenschoß identisch sind.
vgl. Kirchenschatzung, Kirch(en)steuer.

Kirch(en)schatz (II)
Erklärung: Sammelbegriff für die wertvolleren Sachen des beweglichen Kirchenvermögens (meist Kultgegenstände), teilweise auch für Geldeinnahmen und allgemein das Kirchenvermögen.

Wort danach: Kirchenschatzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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