Wort davor: Kirchenrolle

Kirch(en)ruf
Wortklasse: Maskulinum

Kirch(en)ruf (I)
Erklärung: öffentliche Bekanntmachung amtlicher oder privater Angelegenheiten in einer Kirche (I) durch den Pfarrer oder einen weltlichen Beamten.
vgl. Abkündigung, abrufen, Auffallruf, Aufgebot, Feilruf, Gebot, Kanzel (A VIII), Kirche (I 2), Kirch(en)gebot (I), Kirchenschall, Kirch(en)sprache, Mahnung, Proklamation, Schuldruf.

Kirch(en)ruf (II)
Erklärung: Berufung eines Predigers.

Wort danach: Kirchenrüge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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