Wort davor: Kirchenrolle
Kirch(en)ruf
Wortklasse: Maskulinum
Kirch(en)ruf (I)
Erklärung:
öffentliche Bekanntmachung amtlicher oder privater Angelegenheiten in einer Kirche (I) durch den Pfarrer oder einen weltlichen Beamten.
vgl.
Abkündigung,
abrufen,
Auffallruf,
Aufgebot,
Feilruf,
Gebot,
Kanzel (A VIII),
Kirche (I 2),
Kirch(en)gebot (I),
Kirchenschall,
Kirch(en)sprache,
Mahnung,
Proklamation,
Schuldruf.
- Datierung: 1485
Region/Autor/Textsorte:
Gent
Fundstelle: InvBruges VI 250
[weitere Angaben: Verpachtung d. Weinakzise]
- Belegtext:
vor und e sy kouft, so haby ir brüeder daz guott zuo P. in der kylchen feilgerüeft ...N. [hätte] zwüschent dem kylchenruoff und sy kouft, wol vor inen kouft,
wenn er hett wöllen kouffen, das er aber nit getan
Datierung: 1519
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: SchweizId. VI 686
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
eedt van den ... secretaris van der kuere ... al te doene, volghende den inhoudene van den kerckrouppe dies te utten mencionnerende, dat een goet secretaris ... schuldich es
Datierung: 1540
Fundstelle: CoutGand II 178
- Belegtext:
alle ehegelöbde, versprechung und vertrauen ... [sollen] mit der vorgehender dreifachiger proclamation und kirchenrüf, wie von alters gewöhnlich, auch rechtens, jederzeit stracks gehalten werden
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Jülich-Berg
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 337
- Belegtext:
[Appellationsprivileg,] welches wir ... am kaeyserlichen cammergericht [haben] publiciren, auch ... durch einen gemeinen kirchenruff verkuendigen ... lassen
Datierung: 1561
Fundstelle: JülichPolO. RechtsO. 129
- Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Köln
Fundstelle: RhW. II 2 S. 80
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- Belegtext:
wan zwey ledige einander die eh versprochen, ... sollen ..., eh sie beiwohnung oder hochzeit haben ..., am sonntag oder fuer naemmen fest taegen drei oeffentlich kirchenrueoeff
gethan werden in der kirchen, da der breuetigam daheimb oder seßhaft ist
Fundstelle: AppenzLB. 1585 S. 58
- Datierung: 1586
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 519
- Belegtext:
wann ein burger oder hintersäß ... will ... wegziehen, so solle demselbigen sein hab vnd guet nit geuolgt werden, er habe dann zuuor einen öffentlichen kürchenruef thun lassen vnd seinen abzugayd ... vor vns erstattet
Datierung: 1587
Fundstelle: WaldkirchStR. 11
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- Belegtext:
wölcher ein gut im ampt feil hat, der soll erstlich das sinen nächsten fründen, zum andern sinen abtheilten, zum dritten gemeinen kilchgnossen mit dryen kilchenrüeffen feil bieten
Datierung: 1590
Fundstelle: LuzernRQ. I 374
- Datierung: vor 1591
Fundstelle: Schröteler,Viersen 351
- Belegtext:
wanmehr dan der schutz gefragt, ob der kirchenrof geschehen sei und die klock geleudt, und er das bejaht, wird angestalt, ob es die zeit vom dagh ist, daß man das gedings bestahn magh
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: AdelHeimatF. 69
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: CoutGand II 203
- Belegtext:
befelch ..., daß die ... bevorstehende auß verpachtung [des Feldzehnten] entweder mit brennender kertzen oder stückweiss mit offentlichen kirchenrufs ... geschehen werde
Datierung: 1649
Fundstelle: Hausmann,HofgElberf. 22
- Belegtext:
wylen biß anhero ein solliche missornung eingrissen über jerliche villfaltige mandaten vnd kirchen rüöfen, daß den burgeren in ihren güöteren nüt sicher
Datierung: 1661
Fundstelle: MellingenStR. 415
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1692
Fundstelle: DürenWQ. 45
- Datierung: 1710
Fundstelle: ZürichSamml. II 187
- Datierung: 1764
Fundstelle: GasterLsch. 472
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wenn der deich-stuhl, bey hohem wasser, entweder durch kirchen-ruf oder durch glocken-schlag oder durch deich-bothen die gemeinheiten citiren laesset, so sollen alle, die citiret sind, auf dem deiche unweigerlich erscheinen
Datierung: 1767
Fundstelle: Scotti,Cleve III 1847
- Belegtext:
der mißbrauch ..., daß die kirchen ruefe ohne richterliches dekret aus dessen vermutheter erlaubnueß vom gerichtsboten bis anher verrichtet worden
Datierung: 1784
Region/Autor/Textsorte:
Düsseldorf
Fundstelle: Bewer,Rechtsfälle VI 38
Kirch(en)ruf (II)
Erklärung:
Berufung eines Predigers.
Wort danach: Kirchenrüge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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