Wort davor: Kirch(en)rat

Kirch(en)raub
Wortklasse: Maskulinum
vgl. Altarraub, Heiligkeitfrevel, Kirchenberaubung, Kirchbrechung, Kirch(en)bruch (I), Kirch(en)dieberei, Kirchendiebstahl, Kirchenräuber, Kirchrén, Sakrilegium (I), Weihbruch.

Kirch(en)raub (I)
Erklärung: im engeren Sinn ein qualifizierter Diebstahl als (gewaltsame) Wegnahme von kirchl. Gut oder Entwendung aus kirchl. Gewahrsam, für den wegen des besonderen 1Friedens (I 2 f), unter dem die Kirche (I 3) steht, die harten Todesstrafen durch Galgen (III), Rad oder Feuer (VI 1) sowie kirchenrechtl. der 1Bann (V) angedroht sind; die Gerichtszuständigkeit wechselt zwischen weltl. und geistl. Gerichten.

Kirch(en)raub (II)
Erklärung: im weiteren Sinn eine Tätigkeit, die sich allg. gegen Gottesdienst, Gut und Rechte der Kirche(ngemeinde) richtet.
Kirch(en)raub (III)
Erklärung: das gestohlene Gut.

Wort danach: Kirchenräuber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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