Wort davor: Kirchenrezeß

Kirchenrichter
Wortklasse: Maskulinum

Kirchenrichter (I)
Erklärung: in der Schweiz ein durch den Kirchherrn (II) unter Zuziehung der Gemeinde eingesetzter Niederrichter.

Kirchenrichter (II)
Erklärung: Mitglied eines Kirchenkonsistoriums.

Wort danach: Kirchenring

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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