Wort davor: Kirchenrezeptur

Kirchenrezeß
Wortklasse: Maskulinum

Kirchenrezeß (I)
Erklärung: Restbetrag an Kircheneinkünften.

Kirchenrezeß (II)
Erklärung: Beschluß in kirchlichen (Rechnungs-)Angelegenheiten.
Kirchenrezeß (III)
Erklärung: Vertrag über kirchliche Angelegenheiten.

Wort danach: Kirchenrichter

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