Wort davor: Kirchenrentbuch

Kirch(en)rente
Wortklasse: Femininum

Kirch(en)rente (I)
Erklärung: der Kirche aus Grundbesitz oder Kapitalvermögen oder als Abgabe regelmäßig zufließendes Einkommen.
vgl. 1Gülte (I), Kircheneinkommen, Kircheneinkünfte, Kircheneinnahme, Kirchengefälle, Kirch(en)geld, Rente (I).

Kirch(en)rente (II)
Erklärung: gegen Zahlung der Kirchenrente (I) ausgegebenes Grundstück.
vgl. 1Gülte (VII).

Wort danach: Kirchenrestant

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