Wort davor: Kirchenreformation

Kirchenregierung
Wortklasse: Femininum

Kirchenregierung (I)
Erklärung: Ausübung der Kirchengewalt (I), Leitung der Kirche ( III 2, 4 und 5), die entweder kirchlichen Organen oder dem Landesherrn und seinen Behörden zusteht und obliegt; der Begriff wird meist umfassend, gelegentlich aber unter Ausschluß der Lehre, seltener eingeschränkt auf geistliche Leitungsaufgaben gebraucht.

Kirchenregierung (II)
Erklärung: das die Kirchenregierung (I) ausübende Organ.
Kirchenregierung (III)
Erklärung: wie Kirchendienst (I).
vgl. Kirch(en)gewalt, Kirchenregiment.

Wort danach: Kirchenregiment

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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