Wort davor: Kirchenrechner
Kirch(en)rechnung
Wortklasse: Femininum
Kirch(en)rechnung (I)
Erklärung:
Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben einer Kirche (II) oder Kirchengemeinde (I).
vgl.
Kirch(en)register.
- Belegtext:
zur visitation ... erfordern wir euch ... zu erscheinen, nemlich den pfarher, custer, baurmeister, kirchveter, zwene aus der gemeine cet., mit gnugsamer unterricht aller guter des pfarherhauses, kirchenrechnunge und anders
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Merseburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 11
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 174ff.
- Belegtext:
ihr [Räte] sollet auch mit vleiß daran sein, das die kirchenn rechnungen zu rechter zeith abgehoert ..., das auch alwege solche rechnung geduppelt verfertigt
vnd dero eine anhero in vnsere canzley gelieffert werde
Datierung: 1568
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 324
- Fundstelle: TirolLO. 1573 III 54
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
alle pfarrer sollen ganz treuliche und vleißige aufacht geben, wie mit dem kirchengelde einkommend und kirchenrechnungen umgangen wird, damit alles richtig verzeichnet ... werde
Datierung: 1591
Fundstelle: SchlesKirchSchulO. 72
- Belegtext:
soll der visitator und collator zu sich ziehen die gerichte und in ihrem beyseyn die altars-leute oder kirch-vaeter fuerfordern, dieselbigen die kirchen-rechnung fuerlegen lassen
Datierung: 1597
Fundstelle: CAug. I 775
- Belegtext:
wollen wir, daß ... bei den kirchenrechnungen kunftig diese ordnung gehalten werden soll, daß zu gewißer zeit im jare die beampten jedes orts neben dem pastorn und der gemeindte
sich eines tages vorgleichen, an welchem die kirchenrechnungen einzunehmen
Datierung: 1599
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 428
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die kirchen und hospital-rechnung ..., darin ... alles vorrats, einkunfft, und wie damit gehauset undt der kirchen undt hospithal vorgestanden werde, zu ersehen
Datierung: 1618
Fundstelle: CCPrut. I 24
- Belegtext:
die kilchenrechnungen mögend aller orten vor dem hr. predicanten vnd den hausvätteren derselben gmeind abgehört vnd geben werden; jedoch dz soliches vnserem ambtsman ze wüßen gemacht,
so er will, derselben byzewohnen oder nach gelegenheit selbige ze überschouwen
Datierung: 1653
Fundstelle: ArgauLsch. I 332
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1658
Fundstelle: AltenburgSamml. I 9
- Belegtext:
die kirchenrechnungen sollen zu rechter zeit von dem oberbeamten aufgenommen, dem pfarrer um sein bedenken communiciret, die aufnahm an keinen sonn-, feyer- oder samstag bewerkstelliget
und denen pfarrern, wann sie sich davon absentiret, kein deputat paßirt werden
Datierung: 1669
Fundstelle: Kreittmayr 548
- Datierung: 1687
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 412
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
der priester ... soll auch mit eigner hand, mit seiner eignen dinte und papir die kirchen-rechnung richtig machen und zugegen seyn, wann selbige verhoeret wird, und alsdann von
der kirchen gelegenheit, einname und außgabe guten und warhafften unterricht geben
Datierung: 1699
Koenigs Christians des Fuenfften Daensches Gesetz ... (Kopenhagen 1699) II 90
- Belegtext:
der aelteste vorsteher fuehrt allemal in seinem jahre die kirchen-rechnung
Datierung: 1704
Fundstelle: CCHolsat. III 943
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1709
Fundstelle: SlgOrgVerwGBrschw. 442
- Belegtext:
ist unser ... wille, daß alle ... patroni bey verlust ihres juris patronatus ... die kirchen-rechnungen abnehmen, solche zur richtigkeit bringen und denen visitatoribus in termino vorlegen sollen
Datierung: 1710
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 433
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
ohngefehrliches formular einer kirch-rechnung
Datierung: 1732
Fundstelle: AltenburgSamml. I 55
- Datierung: 1748
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 631
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1763
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin II 184
- Datierung: um 1765
Region/Autor/Textsorte:
Banat
Fundstelle: OstbairGrenzm. 7 (1964/65) 86
- Belegtext:
die adelichen patronen, welche bishero die kirchenrechnungen selbst abgenommen, mueßen dieselbe denen aembtern zusenden
Datierung: 1769
Fundstelle: PreußKirchReg. 7
- Belegtext:
mit dem patronat-recht steht das schutzrecht ueber die kirche in verbindung ... eine folge dieses rechts ist, daß patronen die befugniß haben, der abhoerung der kirchen-rechnungen,
welche der superintendent oder inspector bey gelegenheit der kirchenvisitationen verrichtet, in person beyzuwohnen
Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 287
- Belegtext:
auf dem lande ... fuehren die prediger die kirchenrechnungen
Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 224
- Belegtext:
kirchrechnung ist von doppelter art, die jaehrliche, welche die kirchvaeter nebst dem pfarrer alle jahre, zu bestimmter zeit, zu fertigen und dann auf verlangen einzuschicken haben, und die localkirchrechnung
Datierung: 1803
Fundstelle: Philipp,WBSächsKR. 339
- Belegtext:
ueber die beweiskraft der kirchenrechnungen scheinen die meinungen der rechtslehrer getheilt zu seyn ...
Datierung: 1804
Fundstelle: Schlegel,HannovKR. IV 424
Kirch(en)rechnung (II)
Erklärung:
Vorgang oder Termin der Rechnungsprüfung anhand der Kirchenrechnung (I).
vgl.
Kirch(en)reitung.
- Belegtext:
[es soll] kein unser pfleger, landrichter oder anderer unser amtmann ... keine zehrung von der kirchen gut begehren ... es waere dann, daß einer so weit zu einer kirchenrechnung
von seinem heimwesen aus haette, daß er dieselbe kirchen in einem tag nicht erlangen und denselben tag wieder von dannen zu nachts heimkommen [könne]
Datierung: 1501
Fundstelle: BairLT. XIII 285
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1502
Fundstelle: MBoica XV 236
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- in Google Books
- Belegtext:
wann die beden dorfer ir kirchenrechnung tun, das einer durch den oberamptman dargeben werde, der ein ufsehung hab und sonst mit dheinem anhang und zustoß nit wytter die kirchen costen trage
Datierung: 1514
Region/Autor/Textsorte:
Elsass
Fundstelle: Franz,BauernkrAkt. 430
- Datierung: 1545
Region/Autor/Textsorte:
Naumburg-Zeitz
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 91
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- Belegtext:
die kirchen, auch des gemeinen kastens rechnunge sollen in stedten und flecken zusammengezogen, auch jerlich uf einen tag mit einander gehalten und durch
die pfarher, burgermeister, oder wer sonsten dazu verordnet, angehört, mit vleis verzeichnet und verpitschirt dem superattendenti zu Plauen überschickt werden
Datierung: 1552
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 157
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- Belegtext:
pfleger, richter oder kastner sollen in den kirchenrechnungen die pfarrhöf und widemgüter besichtigen
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 176
- Belegtext:
die altarmenner sollen jährlich in städten und dörfern in beisein des pfarrers, der pfarrleuten ihr kirchen-rechnung thuen und register darüber halten
Datierung: 1562
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 410
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- Datierung: 1571
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 249
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
auff den doerffern aber sollen etwann zwvene oder drey getrewe personen aus der gemeine vorsteher der kirchen wie vor alters sein, vnd die sollen den dorffherrn, patronen, pfarrer, schultzen vnd zween
aus der gemeine die kirchen rechnung jerlich richtig thun
Datierung: 1573
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 297
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die kirchenrechnung sol aber alle jahr gehalten werden umb trium regum in beysein des pfarherrs und amptmans jedes orts
Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
Grubenhagen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 1061
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- Datierung: 1611
Fundstelle: KurpfSamml. IV 726
- Datierung: 1612
Region/Autor/Textsorte:
Danzig
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 200
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1618
Fundstelle: CCPrut. I 24
- Belegtext:
daß die kirchen-rechnungen nicht nur im beyseyn derer collatoren, sondern auch derer pfarrer und iedes orts superintendenten gehalten werden
Datierung: 1636
Fundstelle: CAug. I 857
- Belegtext:
es koennen auch zu erspahrung der kirchen-rechnung extracten von denen pfarreren den kirchen-proebsten ... ertheilet werden
Datierung: 1684
Fundstelle: BayrKonkordate 29
- Belegtext:
die kirchenrechnungen sollent durch einen jeweiligen undervogt und die verorneten fleißig verpflogen und alles in erforderliche sicherheit gestellt werden
Datierung: 1691
Fundstelle: GasterLsch. 152
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1691
Fundstelle: JbWestfKG. 6 (1904) 49
- Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 188
- Belegtext:
insbesondere aber gehoeret zu dieser [niedriger oder vogteylicher] gerichtbarkeit ... das recht, denen kirchen-rechnungen beyzusitzen
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 99
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
sind bei haltung der kirchenrechnung alle gastereien schaerfest verboten
Datierung: 1759
Fundstelle: SammlKKGes. III 569
- Datierung: 1793
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. IX 545
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Kirch(en)rechnung (III)
Erklärung:
chronologische Berechnung der christlichen Festtage.
Wort danach: Kirch(en)recht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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