Wort davor: Kirchenrechenschaft
Kirchenrechner
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Rechnungsführer einer Kirchengemeinde (I) und/oder Verwalter kirchlichen Vermögens.
vgl.
Kirchenpfleger.
- Belegtext:
so erscheint bey denn fabric und kirchen güetteren viler ortten grosse unordnung, weilen deroselben pfleger oder kirchen rechner von weltlicher obrigkheit, ohnwissendt, auch etwa
wider willen der pfarrherren also bestellet werden, daß in einer gannzen graf- oder herrschaft etwa bestenndig, etwa auf alles dero erforderen aufwarthen mueß
Datierung: 1631
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
M. Huber, Die Durchführung d. trident. Reform in Hohenzollern (1963) 128
- Datierung: 1635
Fundstelle: Heppenheim 114
- Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. II 466
- Belegtext:
nur ... die pfarrer und die kirchen- oder almosenrechner sind staendige beisitzer des kirchengemeinderaths
Datierung: 1821
Fundstelle: SammlBadStBl. I 399
- Datierung: 1822
Region/Autor/Textsorte:
Düsseldorf
Fundstelle: Kamptz,Ann. VI 110
Wort danach: Kirch(en)rechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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