Wort davor: Kirchenprivileg

Kirch(en)propst
Wortklasse: Maskulinum

Kirch(en)propst (I)
Erklärung: Syndikus in der bischöflichen Kurie zu Trient.

Kirch(en)propst (II)
Erklärung: leitender Geistlicher.
Kirch(en)propst (III)
Erklärung: wie Kirchenpfleger.
sprachliche Erläuterung: vor allem im bayr.-österr. Raum gebraucht.
Kirch(en)propst (IV)
Erklärung: wie Kirchenrat (I 2).
Kirch(en)propst (V)
Erklärung: in Schleswig-Holstein:

Wort danach: Kirchenprotokoll

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten