Wort davor: Kirchenpfründenzins

Kirchenpolizei
Wortklasse: Femininum

Kirchenpolizei (I)
Erklärung: allgemeine Strafgewalt der evangelischen Kirche gegenüber ihren Mitgliedern.

Kirchenpolizei (II)
Erklärung: Gesamtbereich der Fürsorge für die Kirche und der Aufsicht über die äußeren Kirchenangelegenheiten, der zur Zuständigkeit des weltlichen Herrschaftsträgers gehört.

Wort danach: Kirchenpolizeiordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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