Wort davor: Kirchenpfosten

Kirchenpfründe
Wortklasse: Femininum
Erklärung: mit Vermögensrechten für ein gesichertes Einkommen ausgestattetes Amt in der Kirche, auch (im engeren Sinne) das Vermögen und Einkommen eines Geistlichen.
vgl. Kirchenbenefizium, Pfründe.

Wort danach: Kirchenpfründenzins

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