Wort davor: Kirch(en)pflicht

Kirchpflicht
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Fürsorgepflicht des Kirchherrn (II) gegenüber der Kirchengemeinde (I).

Wort danach: Kirchenpfosten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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